AGB
Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen
1. VERTRAGSABSCHLUSS
Der Vertrag zwischen Ihnen und net-tours kommt mit der Bestätigung Ihrer schriftlichen, telefonischen, elektronischen (online) oder persönlichen Anmeldung einer Reise aus unserem Angebot zu Stande. Sie haben das Recht, innerhalb von 7 Kalendertagen kostenlos vom Vertrag zurückzutreten, wobei das Datum der Ihnen zugestellten Rechnung/Bestätigung massgebend ist. Diese Regelung gilt nicht für Buchungen, die weniger als 21 Tage vor dem Abreisedatum erfolgen oder die für uns einen speziellen Aufwand erzeugen, wie zum Beispiel eine Reservation einer Leistung ausserhalb unseres Angebots. Die aus dem Vertrag entstehenden Verpflichtungen sind folgende:
1.1 Als Reiseveranstalter verpflichtet sich net-tours:
Die versprochenen Leistungen, welche anhand des bei der getätigten Buchung geltenden Angebots von uns erörtert wurden, sorgfalts-gemäss zu erfüllen.
1.2 Als Reiseteilnehmer verpflichten Sie sich:
Den bei Ihrer Buchung und auf der Bestätigung festgehaltenen Betrag inklusive Sonderleistungen, wie z.B. Ausflüge, Versicherungsprämien und sonstige Spezialleistungen zu begleichen und dabei die Zahlungskonditionen einzuhalten. - Die für Ihre Reise benötigten Reisedokumente zu beschaffen und die je nach Reiseziel vorgeschriebenen Gesundheitsbestimmungen, Einreise-, Devisen- und Zollvorschriften zu befolgen.
2. PREISE
Unsere Preise verstehen sich pro Person in der angegebenen Unterkunftsart, bzw. –belegung. Es gelten die aktuell publizierten Preise, die auf der Bestätigung in Rechnung gestellt werden. Vorbehalten sind Langzeitaufenthalte, individuelle Programm-anpassungen, bzw. Aufenthalte, sowie Aktionspreise, deren Gültigkeit beschränkt ist. Publizierte Preise gelten bis zum Zeitpunkt einer Neupublikation (Prospekt, Inserat oder Internet) mit allfälligen Preisanpassungen.
2.1 Anzahlung/ Restzahlung
Die Anzahlung von CHF 300.- pro Person bei Kurz- und Mittelstrecken-Reisen (d.h. Europa, Mittelmeer und Rotes Meer) und CHF 600.- pro Person bei Übersee-Reisen, ist bei Vertragsabschluss (spätestens 7 Tage nach Erhalt der Bestätigung) fällig. Die Restzahlung ist bis spätestens 4 Wochen vor dem Abreisedatum zu bezahlen. Bei Buchungen im Zeitraum von 4 Wochen vor der Abreise, ist die gesamte Rechnung innerhalb von 7 Tagen nach dem Erhalt der Bestätigung zu begleichen. Bei Buchungen, die nur ein Land-arrangement ohne Flug beinhalten oder die vom publizierten Pauschalarrangement abweichen, berechnen wir Ihnen Bearbeitungsgebühren in der Höhe von CHF 50.- bis CHF 100.- pro Person.
2.2 Preisänderungen
Unter bestimmten Umständen können die publizierten und bestätigten Preise bis 22 Tage vor Abreise angepasst werden: - sobald unabhängige Transportunternehmen ihre Tarife erhöhen oder die Konditionen ändern (z.B. Treibstoffzuschläge). - sobald die staatlichen Abgeben und Gebühren geändert werden (z.B. Sicherheits- und Flughafentaxen). - sobald Staaten anderweitige Preise erhöhen (z.B. Mehrwertsteuer). - sobald der Wechselkurs ändert. Sollte die Preiserhöhung 10% des ursprünglichen Arrangementpreises überschreiten, so haben sie die Möglichkeit, innerhalb von 5 Tagen nach Benachrichtigung, kostenlos zu annullieren oder auf ein anderes Arrangement aus unserem Angebot umzubuchen. Falls Sie sich für eine Annullierung entscheiden, wird Ihnen unverzüglich die bereits geleistete Zahlung ohne Abzüge zurückerstattet.
3. BEENDIGUNG (ANNULLIERUNG) ODER ÄNDERUNG DES VERTRAGES
3.1 Annullierung
Können Sie die Reise nicht wie vereinbart antreten, so müssen Sie uns dies sofort mitteilen. Dies hat per eingeschriebenem Brief mit Angabe des Grundes und der Rückgabe bereits erhaltener Reisedokumente zu geschehen. Telefonische Annullationen können nicht berücksichtigt werden. Zu bezahlen bleibt Ihnen in diesem Fall neben den Bearbeitungsgebühren von CHF 50.- pro Person, höchstens CHF 100.- pro Dossier, der Reservationsgebühr, und der Versicherungsprämie noch die je nach Zeitpunkt und Reiseziel entstehenden Annullationskosten, die in Prozent vom Arrangementpreis zu berechnen sind:
Kurz- und Mittelstrecken-Reisen:
30 - 21 Tage vor Abreise: 10 %
20 - 11 Tage vor Abreise: 30 %
10 - 1 Tage vor Abreise: 80 %
0 Tage vor Abreise: 100 %
Übersee-Reisen:
45 - 31 Tage vor Abreise: 10 %
30 - 16 Tage vor Abreise: 30 %
15 - 1 Tage vor Abreise: 80 %
0 Tage vor Abreise: 100 %
Wir verrechnen Ihnen 100 % des Arrangementpreises
-falls Sie die Reise ohne vorherige Benachrichtigung nicht antreten.
- falls Sie zum Abflug oder zur Abreise zu spät erscheinen.
- falls Sie wegen fehlerhaften oder nicht vorhandenen Reisepapieren die Reise nicht antreten können.
Schiffsreisen, Spezialreisen, Kreuzfahrten und Flüge mit EasyJet haben spezielle Annullationsbedingungen, die jeweils individuell kommuniziert werden.
3.2 Ersatzperson
Es ist für Sie möglich, eine Ersatzperson zu bestimmen, falls die beteiligten Unternehmen, wie z.B. die Fluggesellschaft, damit einverstanden sind, keine gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen oder Tarifbestimmungen dagegensprechen. Dabei gelten für die Ersatzperson die gleichen Vertragsbedingungen, bzw. haften Sie für die Bezahlung des Reisepreises und allfälliger Gebühren. Namensänderungen müssen mindestens 2 Werktage vor Abreise erfolgen – unter Vorbehalt, dass die administrative Abwicklung in dieser Frist möglich ist.
3.3 Änderungen
Falls Sie eine Namensänderung oder eine Umbuchung auf ein anderes Datum oder ein anderes Reiseziel vornehmen möchten, müssen wir Ihnen eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.- pro Person, höchstens CHF 100.- pro Dossier, verrechnen. Für den Fall der Umbuchung innerhalb einer unter 3.1 angegebenen Annullierungsfrist wird ausserdem auch der jeweilige Prozentsatz des Arrangement-preises verrechnet.
3.4 Änderungen vor Ort
Falls Sie vor Ort Ihr von uns bestätigtes Arrangement ändern wollen, erheben wir eine Umbuchungsgebühr – je nach Programm, Aufwand und Verpflegung – von mind. CHF 50.- bis max. CHF 150.- pro Person. Diese Gebühr muss vor Ort an die Reiseleitung entrichtet werden.
4. ANNULLIERUNGSKOSTEN UND SOS-VERSICHERUNG
Die Prämie der Annullierungskosten- und SOS-Versicherung ist im Arrangementpreis nicht inbegriffen, da es sich um einen frei wählbaren Zuschlag handelt. Sofern Sie gegen diese Risiken nicht bereits versichert sind (z.B. ETI-Schutzbrief, Intertours-Winterthur usw.), empfehlen wir Ihnen die von net-tours angebotene Reiseversicherung der Europäischen in Anspruch zu nehmen. Die Prämie ist jeweils bei der entsprechenden Reise publiziert. Die Reiseversicherung der Europäischen bietet Ihnen vor der Reise (prozentuale Annullierungs-kosten gemäss Abschnitt3.1. und 3.3. exkl. Bearbeitungsgebühren) und während der Reise (SOS-Schutz) umfassenden Versicherungs-schutz für versicherte Ereignisse. Die Versicherungsprämie kann nur innerhalb von 7 Tagen nach Buchungsdatum annulliert oder hinzugefügt werden.
4.1 Versicherte Ereignisse:
4.1.1 Schwere Erkrankung, schwere Verletzung, schwere Schwangerschaftskomplikationen oder Tod der versicherten Person, einer mitreisenden Person oder einer nicht mitreisenden Person, die der versicherten Person sehr nahe steht.
4.1.2 Schwere Beeinträchtigung des Eigentums der versicherten Person an ihrem Wohnort infolge Feuer-, Elementar-, Diebstahl- oder Wasserschaden.
4.1.3 Ausfall/Verspätung des zu benützenden öffentlichen Verkehrs-mittels infolge technischen Defektes/höherer Gewalt.
4.1.4 Unvorhergesehener Stellenantritt oder Kündigung des Anstel-lungsvertrages der versicherten Person durch den Arbeitgeber innerhalb der letzten 30 Tage vor Abreise.
4.2 Kein Anspruch auf Leistungen der Versicherung besteht:
4.2.1 Für Ereignisse, die bei Abschluss der Versicherung bzw. Buchung der Reise bereits eingetreten sind oder erkennbar waren.
4.2.2 Wenn die Alarmzentrale der Europäischen für SOS-Leistungen nicht vorgängig die Zustimmung erteilt hat. 4.3 Weitere Bestimmungen zur Versicherung:
4.3.1 Die obigen Aufzählungen sind nicht abschliessend. In jedem Fall gelten die allgemeinen Versicherungsbedingungen der Europäischen Reiseversicherung, welche Ihnen mit der Reisebestätigung zugestellt werden.
4.3.2 Bei Eintritt eines versicherten Ereignisses ist net-tours bzw. die Europäische zu informieren und die erforderlichen Beweismittel (Arztattest, amtl. Bescheinigung usw.) zur Verfügung zu stellen.
4.3.3 Bearbeitungsgebühren, Heilungskosten (Arzt, Spital) sowie das Reisegepäck sind nicht versichert. Bei gewissen Reisen haben Sie die Möglichkeit eine MultiTrip Jahresversicherung der Europäischen Reiseversicherung abzuschliessen. Die entsprechenden Bestimmungen liegen der zugeschickten Police bei.
5. WIR KÖNNEN DIE REISE NICHT DURCHFÜHREN ODER MÜSSEN DIESE VORZEITIG ABBRECHEN
5.1 Mindestbeteiligung und wesentliche Leistungsänderung vor der Abreise:
Jedes von uns publizierte Angebot ist von einer Mindestteilnehmerzahl abhängig. Falls diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden sollte oder andere Umstände vorliegen, die eine Änderung unserer angebotenen Leistung verlangen, können wir die Reise bis 22 Tage vor der Abreise absagen. In diesen beiden Fällen würden wir uns jedoch bemühen, Ihnen ein möglichst ebenbürtiges Angebot zu unterbreiten. Sollte das Ersatzangebot günstiger sein, so vergüten wir Ihnen den Preisunterschied. Ist dieses Ersatzangebot unsererseits nicht erstellbar oder möchten Sie darauf verzichten, so wird Ihnen die bereits geleistete Zahlung zurückerstattet. Des Weiteren sind keine Ersatzansprüche möglich.
5.2 Höhere Gewalt und Streiks
Sobald triftige Gründe wie Streiks, Unruhen, höhere Gewalt, kriegerische Ereignisse, behördliche Massnahmen, Entzug oder Verweigerung von Landerechten oder Umstände, die seitens der Veranstalter als Gefährdung von Gesundheit und Leben unserer Kunden eingeschätzt werden vorliegen, kann net-tours auch kurzfristig noch vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Fall eines vorzeitigen Abbruchs Ihrer Ferienreise wegen einem der oben genannten Gründe ein, so verpflichtet sich net-tours dazu, Sie unverzüglich in ein anderes Feriengebiet oder zurück in die Schweiz zu bringen. In diesem Fall ist net-tours berechtigt, Ihnen bei der Rückerstattung Ihrer Kosten, die nachweislich erbrachten Aufwendungen abzuziehen. Weitere Ersatzansprüche sind nicht möglich.
6. HAFTUNGSBESTIMMUNGEN
6.1 Allgemeines
net-tours haftet für die sorgfältige Auswahl, Organisation und Durchführung der versprochenen Leistungen, welche bei Vertrags-abschluss festgelegt wurden. Änderungen bleiben jedoch vorbehalten.
6.2 Leistungsausfall:
a) durch Verschulden von net-tours oder eines Leistungsträgers:
Falls bei einem Ausfall der versprochenen Leistung unsere Reiseleitung vor Ort keine gleichwertige Leistung anbieten konnte, vergütet Ihnen net-tours den Ausfall wie auch den allfälligen Mehraufwand zurück. Die Haftung bleibt jedoch auf den unmittelbaren Schaden beschränkt.
b) durch unvorhersehbare Umstände oder höhere Gewalt:
net-tours haftet nicht für Änderungen des Programms, die auf höhere Gewalt, Streiks, Flugverspätungen, behördliche Massnahmen oder andere nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, wofür net-tours nicht verantwortlich ist, zurückzuführen sind.
c) Unfälle und Erkrankungen:
net-tours haftet für den unmittelbaren Schaden bei Tod, Körperverletzung oder Erkrankung während der Reise, sofern dies schuldhaft von net-tours oder einem von uns beauftragten Unternehmen verursacht wurde. Ist net-tours für das Verhalten der von uns beauftragten Drittunternehmen haftbar, müssen Sie Ihre Schadenersatzansprüche gegenüber diesen Unternehmen an net-tours abtreten. In Haftungsfällen, die im Zusammenhang mit Flugtransporten oder bei Benützung anderer Transportunternehmen (Eisenbahn-, Schiffs-, Busunternehmen) eintreten, sind die Entschädigungsansprüche auf die Summen beschränkt, welche sich aus den jeweils anwendbaren internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen ergeben.
d) Sachschäden: Nur bei Verschulden von net-tours oder der örtlichen Vertretung haftet net-tours im Falle von Diebstahl, Verlust, Sachschaden und Vermögensschaden. Falls es zu einer Haftung kommt, beschränkt sich die Schadenersatzpflicht grundsätzlich auf die Höhe des Reisepreises (vorbehältlich der Haftungsbeschränkungen in internationalen Übereinkommen).
e) Besondere Veranstaltungen:
Ausserhalb unseres Pauschal-arrangements können Sie vor Ort an anderen Veranstaltungen oder Ausflügen teilnehmen, welche mit besonderen Risiken verbunden sind oder besondere körperliche Voraussetzungen verlangen. Diese Veranstaltungen und Ausflüge gehen auf Ihr eigenes Risiko, wobei net-tours folglich auch jegliche Haftung ablehnt, falls nicht net-tours selbst oder eine örtliche Vertretung diese zu verantworten hat.
f) Versicherungsschutz:
Die Haftung des Reiseveranstalters ist gemäss den Haftungsbestimmungen beschränkt, genauso die Haftungen der Fluggesellschaften oder übrigen Transportunternehmungen, die sich nach den internationalen Abkommen bzw. den nationalen Gesetzen richten. Zu beachten ist, dass die Transportunternehmungen in verschiedenen Ländern über einen mangelnden Versicherungsschutz verfügen, da es an der gesetzlichen Grundlage fehlt. Deshalb ist es zu empfehlen, dass Sie Ihre Versicherungssituation überprüfen und gegebenenfalls eine entsprechende Reiseversicherung abschliessen, wie beispielsweise Reisegepäck-, Reiseunfall-, und/oder Reisekrankenversicherungen.
6.3 Beanstandungen/ Ersatzansprüche
Falls eine vereinbarte Leistung nur mangelhaft oder gar nicht erbracht wird, so können und müssen Sie dies unverzüglich Ihrer Reiseleitung vor Ort mitteilen, um unentgeltliche Abhilfe zu schaffen. Kann diese Abhilfe innert 48 Stunden nicht erbracht werden, so sind Sie berechtigt, selbst für Abhilfe zu sorgen. Ist es nicht möglich, dass eine Ersatzleistung erbracht werden kann, so haben Sie einen Anspruch auf Preisminderung oder, bei eigenhändiger Abhilfe gegen Beleg, auf Ersatz der Kosten, jedoch im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Leistung. Des Weiteren sind keine Ersatzansprüche möglich. Falls ein Leistungsmangel auftritt und Ihnen deswegen eine weitere Reise nicht zumutbar wäre, so müssen Sie dies durch Ihre Reiseleitung oder örtliche Vertretung von net-tours durch eine Beanstandung bestätigen lassen. Eben diese Beanstandung und die Bestätigung vor Ort muss uns, um Schadenersatzansprüche geltend zu machen, unmittelbar oder spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer Rückkehr zugestellt werden. Falls diese Frist nicht eingehalten wird, so kann net-tours Ihre Beanstandung abweisen.
7. VERSCHIEDENES
7.1 Flugplan
Falls eine Fluggesellschaft ihre Flüge aus unvorhersehbaren Gründen nicht plangemäss durchführen kann, behalten wir uns vor, Ihren Transport mit einer anderen, ebenbürtigen Fluggesellschaft, einem anderen Flugzeugtyp oder mit geänderten Flugzeiten oder Abflughafen vorzunehmen. Den definitiven Flugplan können Sie Ihrem Reiseprogramm entnehmen. Für Kunden, die nur die Flüge ohne Landleistung von uns gebucht haben, ist eine Meldung und Rückbestätigung des Fluges bei unserer Reiseleitung vor Ort bis spätestens 48 Stunden vor Rückreise obligatorisch.
7.2 Pass, Visa, Impfungen
Mit unserer Reisebestätigung erhalten Sie ausführliche Informationen über wichtige Formalitäten für Schweizer Bürger. Wir übernehmen jedoch keine Haftung für Einreiseverweigerungen wegen nicht ausreichender oder fehlender Papiere oder nicht vorhandener Visa, ebenfalls nicht für ausländische Bürger, da uns bei Buchungsannahme die Nationalität der reisenden Person nicht bekannt ist.
7.3 Reisedokumente Ihre Reiseunterlagen erhalten Sie in der Regel 7-10 Tage vor Abreise, vorausgesetzt, die gesamte Zahlung ist erfolgt.
7.4 Zimmerräumung
Ihre Zimmer vor Ort sind meist zwischen 12.00 und 14.00 Uhr beziehbar und müssen am Abreisetag oftmals bis spätestens 12.00 geräumt werden. Auch wenn Sie frühmorgens ankommen oder spätabends abreisen gilt diese Regel.
7.5 Zusatzbetten
Falls Sie ein Zimmer mit einem Zusatzbett verlangt haben, so seien Sie informiert, dass dies meist ein Klappbett ist und dass der Komfort für erwachsene Personen eingeschränkt sein kann.
7.6 Sonderwünsche
Falls Sie Sonderwünsche geäussert haben, welche auf der Bestätigung vermerkt wurden, so seien Sie ebenfalls informiert, dass diese unverbindlich und somit nicht Bestandteil des Vertrages sind.
7.7 Leistungserbringung
net-tours ist einzig und allein für die in den jeweiligen Publikationen angebotenen Leistungen verantwortlich. Die restlichen Materialien wie Hotelprospekte und andere Informationsbroschüren sind nicht Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und net-tours, weshalb net-tours auch nicht dafür haftbar gemacht werden kann.
8. OMBUDSMANN
Bevor Sie eine gerichtliche Auseinandersetzung anstreben, sollten Sie sich an den Ombudsmann der Schweizer Reisebranche wenden. Dieser ist stets bestrebt, eine faire und Streit schlichtende Einigung zu finden. www.ombudsmann-touristik.ch
9. GERICHTSSTAND
Im Verhältnis zwischen Ihnen und net-tours ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar. Klagen können nur am Hauptsitz von net-tours in Zürich eingereicht werden. Veranstalter: net-tours GmbH Rohrstrasse 36 8152 Glattbrugg Stand Dezember 2011

